Angehende Ärzte müssen künftig nachweisen, dass sie während ihrer Ausbildung auch gelernt haben, wie man schwerstkranke und sterbende Menschen versorgt. Die neue Regelung, die von Bundestag und Bundestag noch in den letzten Sitzungen vor der Sommerpause beschlossen wurde, sei jetzt in Kraft getreten, teilte der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) mit. Der DHPV hatte sich im Vorfeld für das neue Gesetz stark gemacht und erläuterte in einer Pressemitteilung die Folgen für Medizinstudenten. Diese müssen nunmehr zu Beginn des praktischen Jahres im August 2013 oder bei der Meldung zum zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ab Oktober 2014 einen Leistungsnachweis in der Palliativmedizin vorlegen.
„Damit wir ein weiterer Grundstein für eine umfassende und kompetente medizinische Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen gelegt“, sagte die Vorsitzende des DHPV Dr. Birgit Weihrauch. „Kenntnisse in der Palliativmedizin sind für alle Ärztinen und Ärzte von größter Wichtigkeit, denn die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender gehört mit zu den Hauptaufgaben der ärztlichen Tätigkeit“, so Weihrauch weiter.
Lehrstühle für Palliativmedizin gibt es bereits in Aachen, Bonn, Göttingen, Köln und München – weitere sollen geschaffen werden.
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- Neben dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband e.V. widmet sich auch die Deutsche Gesellschaft für Paliativmedizin der Behandlung und Begleitung von Patienten mit unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankungen mit begrenzter Lebenserwartung.